Wenn das „Alles OK“ zur Gefahr wird: 5 erschütternde Erkenntnisse aus einem Kamin-Streit

-Shark-Trainer-
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1. Einleitung: Der unsichtbare Riss im System

Stellen Sie sich vor, Sie stehen vor Ihrem Loft in der Lahrer Werderstraße 81 A und blicken empor zum Schornstein. Was Sie sehen, ist kein bloßer Schönheitsfehler: Ein massiver, umlaufender Horizontalriss klafft im Mauerwerk, der Putz platzt großflächig ab, und bei geschlossenem Fenster dringen Hornissen durch die undichten Stellen ins Innere. Sie alarmieren den Experten – den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegermeister Markus Klumpp – in der Erwartung professioneller Gefahrenabwehr. Doch die Antwort, die Sie erhalten, ist ein bürokratischer Schlag ins Gesicht: „Nichts Beanstandenswertes.“

Der Fall Sandro Saar legt die hässliche Kehrseite eines Systems offen, in dem hoheitliche Kontrolleure und private Immobilienbesitzer gefährlich nah aneinander rücken. Wenn die amtliche Dokumentation den offensichtlichen Augenschein derart dreist ignoriert, geht es um mehr als nur Mörtel – es geht um eine systematische Gefährdung der öffentlichen Sicherheit. Wie sicher können wir uns in unseren Wohnungen fühlen, wenn der „Schutzwall“ der Brandschau zur bloßen Gefälligkeits-Fassade verkommt?

2. Takeaway 1: Wenn Augen und Amtsprotokolle sich widersprechen

Die Diskrepanz zwischen der physischen Realität und den Protokollen von Markus Klumpp ist atemberaubend. Während eine fotobasierte K.I.-Ersteinschätzung (Anlage 4) den Zustand unmissverständlich als „Stufe Rot“ klassifiziert und vor akuter Versottung sowie dem Austritt von Kohlenmonoxid warnt, beharrt der Schornsteinfeger auf vollkommener Mängelfreiheit.

Hier wird eine gefährliche „selektive Wahrnehmung“ praktiziert. Die klaffenden Risse und die verwitterte Abdeckplatte sind nicht nur optische Mängel, sondern Indizien für eine fortschreitende Frostsprengung (Anlage 4). Dass ein Experte dies übersieht, ist technisch kaum erklärbar. Es drängt sich der Verdacht auf, dass hier die Verkehrssicherungspflicht gemäß § 823 BGB der wirtschaftlichen Bequemlichkeit geopfert wurde.

„Der Schornstein war bei der letzten Überprüfung in Ordnung. Ich habe ihn heute auch von außen begutachten können. Ich habe nichts beanstandenswertes gesehen.“ (Markus Klumpp, 10.07.2026).

3. Takeaway 2: Der Schornsteinfeger als Amtsträger – Ein unterschätztes juristisches Risiko

Ein bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger ist kein privater Dienstleister, den man nach Gutdünken für ein Gefälligkeitsgutachten engagiert. Er nimmt eine hoheitliche Monopolstellung ein. Diese Machtfülle korrespondiert mit einer harten strafrechtlichen Verantwortung. Eine falsche Eintragung im Kehrbuch ist kein „Versehen“, sondern eine potenzielle Falschbeurkundung im Amt gemäß § 348 StGB.

Selbst wenn kein direkter Vorsatz nachweisbar wäre, steht massives berufspflichtwidriges Verhalten im Raum, das mindestens als Ordnungswidrigkeit nach § 24 SchfHwG geahndet werden muss. Um die systematische Schlamperei aufzudecken, ist die Sicherstellung folgender Dokumente durch die Fachaufsicht (Landratsamt Ortenaukreis) unumgänglich:

  • Das Kehrbuch (2017–2026): Wurden Risse und Versottungsanzeichen dort absichtlich verschwiegen?
  • Feuerstättenbescheide & Messwerte: Deckt sich die dokumentierte Abgasdichtheit mit dem rissigen Schacht?
  • Das „Adress-Mysterium“: In den Unterlagen taucht eine angebliche Stilllegung einer zweiten Feuerstätte auf. Doch während Saar in der 81 A lebt, scheint der Betrieb Klumpp beharrlich Daten mit dem Objekt 81 a zu vermischen (Anlage 10) – ein klassisches Indiz für grobe bürokratische Nachlässigkeit.

4. Takeaway 3: „Niemand hat geöffnet“ – Die strategische Nutzung von Terminen

Besonders perfide wird es, wenn hoheitliche Aufgaben in den Dienst privater Räumungsklagen gestellt werden. Am 04.04.2024 meldete der Betrieb Klumpp der Vermieterin Christa Weissenrieder noch am Morgen, der Mieter Sandro Saar habe nicht geöffnet. Diese Information wurde unmittelbar im laufenden Gerichtstermin vor dem Amtsgericht Lahr als Beweis für eine angebliche „Instandsetzungs-Blockade“ des Mieters verwendet.

Die Ironie dabei: Sandro Saar konnte gar nicht öffnen, da er zum exakt selben Zeitpunkt auf richterliche Ladung persönlich im Gerichtssaal saß. Dass der Schornsteinfeger-Termin erst am Vortag per Türzettel angekündigt wurde und das Haus über keine funktionierende Klingelanlage verfügt (Anlage 8), macht den Vorwurf des Nicht-Öffnens zu einer Farce. Hier steht nicht nur die Unparteilichkeit infrage, sondern der Verdacht des Prozessbetrugs (§ 263 StGB) im Raum.

5. Takeaway 4: Die „Gefahren-Abhängigkeit“ vom Vermieter

Ein strukturelles Gift im Schornsteinfegerwesen ist die wirtschaftliche Abhängigkeit. 

Markus Klumpp machte unmissverständlich klar, dass eine tiefere, anlassbezogene Prüfung des maroden Kamins – trotz sichtbarer CO-Gefahr – nur auf ausdrücklichen Auftrag der Eigentümerin erfolge.

Damit entsteht ein tödlicher Interessenkonflikt: Die Sicherheit des Mieters wird von der Zahlungsbereitschaft der Person abhängig gemacht, die die teure Sanierung scheut. Ein neutraler, fachlicher Befund wird so faktisch durch eine geschäftliche Allianz zwischen Kontrolleur und Kontrolliertem verhindert.

„Sollte eine weitere anlassbezogene Überprüfung notwendig sein, müssen Sie dies mit der Eigentümerin abklären und diese muss mich beauftragen.“ (Markus Klumpp, 22.07.2026).

6. Takeaway 5: Das Schweigen über das unsichtbare Gas

Die Kommunikation mit Katja Klumpp (Anlage 2) offenbart ein fatales Paradoxon. Während der Kamin bereits sichtbare Schäden durch Frostsprengung und eindringende Hornissen zeigt, wird dem Mieter erklärt, dass lediglich der „Abgas-Austritt an der Feuerstätte“ geprüft werde. Eine lebenswichtige Gashausschau zur Prüfung der Leitungsdichtigkeit finde nur bei „separater Beauftragung“ statt.

Mieter werden so systematisch im Unklaren gelassen. Bei einem Schornstein, der bereits Feuchtigkeit ins Mauerwerk leitet und Schimmelbildung im Loft verursacht, ist die Gefahr einer Kohlenmonoxid-Rückströmung (CO) ein reales Lebensrisiko. Das Verschweigen dieses Umfangs gegenüber dem Bewohner, der die Zeche über die Nebenkosten mitbezahlt, ist moralisch verwerflich und fachlich unverantwortlich.

Fazit: Mehr als nur ein kaputter Schornstein

Der Fall Saar ist ein Alarmsignal für das Landratsamt Ortenaukreis. Er zeigt, dass die staatliche Fachaufsicht versagt, wenn sie sich blind auf die „Garantie“ eines Bezirksschornsteinfegers verlässt, der offensichtliche bauliche Katastrophen wegmoderiert. Transparenz und absolute Unabhängigkeit sind im Brandschutz keine Kür, sondern eine Überlebensnotwendigkeit.

Die Dokumente in Lahr zeichnen das Bild eines Kontrollsystems, das seine Integrität verloren hat. Wenn amtliche Siegel zur Beruhigungspille für marode Bausubstanz werden, ist die Katastrophe nur noch eine Frage der Zeit.

Wie sicher können wir uns in unseren eigenen vier Wänden fühlen, wenn die Experten, die uns schützen sollen, wirtschaftliche Interessen über die Brandsicherheit stellen?

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